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EINLIEFERUNGSBEDINGUNGEN

1. Der Versteigerer handelt im fremden Namen und für fremde Rechnung des Einlieferers auf der Grundlage der Versteigerungsbedingungen, die Bestandteil dieses Vertrages sind. Der Auftraggeber versichert, daß er Eigentümer der übergebenen Briefmarken, Belege und sonstigen Gegenstände laut vorstehender Liste ist bzw. er im Auftrage der oder des Eigentümer handelt und daß diese Gegenstände weder mit einem Pfandrecht noch mit einem sonstigen Recht Dritter belastet sind, außer der Auftrageber ist eine Bank oder Finanzbehörde.

2. Das zur nächstmöglichen Versteigerung eingelieferte Material wird als anvertrautes Gut mit größtmöglicher Sorgfalt behandelt. Der Transport des Auktionsgutes erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Das eingelieferte Material ist vom Versteigerer gegen die üblichen Risiken des Transportes beim Versteigerer und im Auktionssaal versichert; im Schadensfall wird der Schadensersatz auf die Versicherungsleistung oder deren Anteile beschränkt. Die Kosten für die Versicherungsgebühr werden hierfür separat in Rechnung gestellt. Soweit eine Versicherung nicht möglich ist, haftet der Versteigerer nur für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bitte beachten Sie bei Sammlungsnachlässen, daß Sie ggf. vor der Versteigerung eine Erbschaftsteuererklärung abgeben, da der Erbe nach dem Niedrigstwert-Prinzip bewerten kann und daher eine Abgabe im Vorfeld eine bessere Lösung sein kann.
Der Einlieferer haftet für alle Sach- und Rechtsmängel mit der Maßgabe, daß die kaufrechtliche Verjährungsfrist erst mit der Übergabe des Auktionsgutes an den Erwerber beginnt.

3. Der Einlieferer bestätigt, daß er von Ort und Zeitpunkt der Versteigerung in Kenntnis gesetzt worden ist. Die Aufstellung der Losnummern mit Kurzbeschreibung des Loses und Ausruf wird dem Einlieferer separat vor der Auktion zugesandt, so daß dieser evtl. Fehler reklamieren kann. Diese Reklamation muß spätestens 1 Tag vor der Auktion vorliegen, da diese sonst nicht mehr berücksichtigt werden kann. Nachträgliche Reklamationen vor allem nach Zuschlagserteilung haben keinen rechtlichen Anspruch auf Änderung oder Zurückziehung des Loses bzw. Erstattung eines evtl. höheren angedachten Zuschlagpreises.

4. Zur Abgeltung der Auktionskosten, wie Bearbeitung des Materials, Druckkosten des Kataloges usw. erhält der Versteigerer eine Provision, deren Höhe sich nach dem Versteigerungserlös richtet, sofern nichts anderes vereinbart ist:

  • aus dem Verkaufserlös (Zuschlag): 20 %
  • für unverkauft gebliebene Lose je 2,-- Euro
  • Losgebühr für weltweites Angebot über Plattform Philasearch je Los --,50 Euro
  • vom Ausrufpreis eine Versicherungsgebühr von 0,7 %
  • evtl. anfallende Portokosten für die Rücksendung
  • evtl. verauslagte Kosten für Prüfsendungen, usw.
  • sowie die gesetzliche Umsatzsteuer auf die Nebenkosten

5. Der Auftraggeber überträgt dem Versteigerer und seinem Fachpersonal die Aufteilung des eingelieferten Materials und die Festsetzung der Schätzpreise auf Grund der Erfahrung und der Marktsituation. Wenn der Einlieferer seinerseits Schätzpreise bestimmt hat (Limite), kann die Einlieferung vom Versteigerer zurückgewiesen werden, wenn diese zu hoch erscheinen. Wenn Vorauszahlungen an den Auftraggeber geleistet werden, können Limite nicht vereinbart werden.

6. Falls sich die festgelegten Schätzpreise (Ausrufpreise) nicht erzielen lassen, ist der Versteigerer berechtigt, diese Lose ohne vorherige Rücksprache beim Auftraggeber bis zu ca. 15 - 20 % unter dem Schätzpreis zuzuschlagen. Wird ein vom Einlieferer festgesetzter Limitpreis nicht erreicht, kann der Versteigerer die Sache unter Vorbehalt zuschlagen. Gold- und/ oder Silberstücke können unter dem Gold- oder Silberwert zugeschlagen werden (Vers.-VO §1 Nr. 6, lit.c).

7. Der Einlieferer verpflichtet sich, um einen reibungslosen Auktionsablauf zu gewährleisten, sein Angebot bis zum Ende der Versteigerung aufrecht zu erhalten. Nimmt er jedoch den Versteigerungsauftrage zurück, ist er em Versteigerer gegenüber schadensersatzpflichtig im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen verpflichtet, so z. B. den Provisions-Anteil, angefallene Kosten (Arbeitsstunden, evtl. Stundenkosten für Mitarbeiter, KFZ-Kosten pro gefahrenen Kilometer, usw.) sowie die jeweils gesetzliche Umsatzsteuer auf diese Gebühren. Ein Rücktritt vom Versteigerungsauftrag ist nur rechtswirksam mit gleichzeitiger Zahlung dieses Aufwendungs-Betrages.

8. Alle vorgelegten Briefmarken, Belege, Ganzsachen und sonstiges Kaufgut, die noch nicht auf Echtheit und Erhaltung geprüft sind, können vom Versteigerungsunternehmen autorisierten Spezialprüfern vorgelegt und von diesen entsprechend gekennzeichnet werden, um spätere Reklamationen möglichst auszuschalten. Auktionslose, die eindeutig als Fälschung oder repariert ermittelt wurden, können vom Prüfer entsprechend gekennzeichnet werden, ohne daß die Anbringung des Prüfvermerkes als eine Veränderung des Gegenstandes gilt. Dies gilt auch für die Entwertung und Aufdrucke und bei Belegen und Ganzsachen für die nachträgliche Beschriftung gefälligkeitsentwerteter Stücke. Die Kosten für die Prüfung incl. der Portokosten hat der Einlieferer der Lose zu tragen.

9. Innerhalb von ca. 8 – 10 Wochen nach Abschluß der Versteigerung erhält der Einlieferer die Abrechnung der eingelieferten Lose und den Versteigerungserlös abzüglich der Gebühren und Kosten, soweit der Erlös beim Versteigerer eingegangen ist. Sofern der Versteigerer dem Erwerber das Kaufgut bereits ausgehändigt hat, steht er dem Einlieferer für den Erlös ein.

10. Wird ein dem Auftraggeber gewährter Vorschuß durch den Nettoerlös der Versteigerung nicht gedeckt, so ist der überstehende Betrag bis spätestens 2 Wochen nach schriftlicher Mitteilung zur Rückzahlung fällig. Erfolgt die Rückzahlung auch nach anschließender Mahnung und Fristsetzung nicht, so kann der Versteigerer unverkauft gebliebenes Auktionsgut bestmöglich neu versteigern oder frei verkaufen (d.h. auch deutlich unter dem bisherigen Ausrufpreis) und den zurückzuzahlenden Vorschuß aufrechnen. Der geschuldete Betrag unterliegt bis zum Verkauf einem monatlichen Verzugszins von derzeit 1%.

11. Die nach dem Umsatzsteuergesetz anfallende Umsatzsteuer in jeweils der gesetzlichen Höhe auf die Vermittlungsleistung (Provision, Losgebühr, Versicherungsgebühr und evtl. Porto-kosten) des Versteigerers wird offen in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob es sich um einen inländischen oder ausländischen Auftraggeber handelt, da die Dienstleistung in Deutschland erbracht wurde.

12. Dieser Versteigerungsauftrag gilt auch für alle anderen Geschäfte mit dem Auktionsgut außerhalb der Versteigerung, insbesondere bei Erwerb aus der Rücklosliste und freihändigem Verkauf.

13. Der Einlieferer ist verpflichtet, nach dem Zuschlag innerhalb einer Frist von zwölf Monaten durch autorisierte Spezialprüfer als gefälscht anerkannte Stücke zurückzunehmen und den erhaltenen Auktionserlös sowie evtl. in Rechnung gestellte Prüfkosten an den Versteigerer zurückzuzahlen.(§434 ff BGB)

14. Nicht versteigerte Lose reicht der Versteigerer mit eingeschriebenen Brief, Paket, Wertsendung (soweit zulässig und machbar) an den Einlieferer zurück, sofern diese nicht in der nächstmöglichen Auktion mit reduziertem Ausruf nochmals angeboten werden sollen. Das Transportrisiko trägt der Einlieferer.

15. Änderungen oder Ergänzungen dieser Einlieferungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Versteigerer. Mündliche Absprachen bestehen nicht. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen davon nicht betroffen. Der Versteigerer ist verpflichtet, dem Erwerber auf Verlangen Namen und Anschrift des Einlieferers namhaft zu machen. Die Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden bleibt unberührt.

16. Erfüllungsort ist Bad Staffelstein. Gerichtsstand für alle Personen incl. öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist Lichtenfels. Für den Fall von Streitigkeiten bei Online-Geschäften: Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Diese Plattform finden Sie unter: „http://ec.europa.eu/consumers/oder/“

17. Datenschutzerklärung: wir erheben personenbezogene Daten auf Grund Ihres Auktionsauftrages. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß diese Daten ausschließlich und nach dem datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet und genutzt werden. Die Daten bleiben bei mir gespeichert solange Sie bei mir Kunde sind. Der ausführliche Text siehe hierzu auf der Homepage bzw. kann angefordert werden.

Herbert Geier,
Öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator
durch die Regierung von Oberfranken

Die Einlieferungsbedingungen sind unter Berücksichtigung der Konditionenempfehlungen des Bundesverbandes Deutscher Briefmarkenversteigerer (BDB) abgefaßt.